AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare – Life & Rescue Services

§ 1 Geltungsbereich/Allgemein
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge, Seminare und Dienstleistungen, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn Life & Rescue Services diese schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede oder einen gesonderten Vertrag / Rahmenvertrag. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.

§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers selbst zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Life & Rescue Services bedarf. Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen Life & Rescue Services als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
verantwortlich. Rückforderungen, Zahlungsverweigerungen bzw. Minderung des Fortbildungspreises gegenüber Life & Rescue Services sind ausgeschlossen.

§ 3 Inhouse-Lehrgänge
Inhouse-Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern voraus. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zur fehlenden Mindestteilnehmerzahl mit 75,- EUR brutto pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Unterschreitet der Auftraggeber die im Angebot vorhandene Teilnehmeranzahl, behalten wir uns vor, trotzdem den kompletten, veranschlagten Angebotspreis in Rechnung zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge für die ein Pauschalpreis unabhängig der Teilnehmerzahl vereinbart wurde. Als Anfahrtskosten wird die Fahrtstrecke (Hin- und Rückweg) ab dem nächstgelegenen Unternehmenssitz von Life & Rescue Services, bis zur angegebenen Adresse des Kunden mit 0,40 EUR brutto pro KM in Rechnung gestellt – als Berechnungsgrundlage dient die kürzeste Strecke lt. Google Maps. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse- Lehrgänge gestellt werden. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, der ausreichend Platz für alle Lehrgangsteilnehmer bietet und theoretische + praktische Unterrichte zulässt. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen genügend Sitzmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. In bestimmten Fällen muss die Möglichkeit bestehen einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz bringen zu können (der Einsatz eines solchen, bedarf auf Wunsch der vorherigen Absprache mit Life & Rescue Services).

§ 4 Lehrgangsstornierung
Lehrgänge können bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn durch Auftraggeber oder Einzelteilnehmer ohne anfallende Kosten storniert werden. Bei Stornierungen im Zeitraum 14 bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Bei späteren Stornierungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmer werden 100% der Seminarpauschale in Rechnung gestellt: Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause. Ebenso eine Nichtteilnahme des Teilnehmers wird mit 100% der Seminarpauschale berechnet. Für Fortbildungen und Lehrgänge, die durch die Dozenten – auch unter einer Stunde vor der Durchführung oder erst nach Fortbildungsbeginn – abgesagt werden, wird keinerlei Ausfallentschädigung gewährt, sofern ein driftiger Grund vorliegt. Der jeweilige Dozent verpflichtet sich jedoch, diese Fortbildung nach Absprache mit dem Vertragspartner unverzüglich nachzuholen.

§ 5 Fristlose Kündigung
Life & Rescue Services kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten im Lehrgang, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten; Ehrverletzung aller Art gegenüber der Lehrgangsleitung, Teilnehmern oder Beschäftigten von Life & Rescue Services; Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften; Missbrauch des Lehrganges für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art oder Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung. Lehrgangsgebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet.

§ 6 Entgelte
Das Lehrgangsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Programms (Aushang, Programm, Preisliste, Angebot) oder aus dem schriftlichen Angebot durch Life & Rescue Services. Das Entgelt wird nach dem Seminar mit Erhalt der Rechnung fällig. Für die Qualität der Fortbildungen ist der Dozent verantwortlich. Rückforderungen, Zahlungsverweigerungen bzw. Minderung des Fortbildungspreises gegenüber Life & Rescue Services sind ausgeschlossen.

§ 7 Teilnahmebestätigungen / -zertifikate
Teilnahmebestätigungen und -zertifikate können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme am entsprechenden Lehrgang eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste und die vorherige, vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrags. Ersatzbescheinigungen und –zertifikate werden gegen eine Bearbeitungspauschale von 15,00 € brutto ausgestellt. Standardmäßig verschicken wir unsere Zertifikate, im Sinne des Umweltschutzes, digital per E-Mail an den Auftraggeber. Bei Postversand erfolgt die Berechnung des jeweils gültigen Portos. Bei Schreibfehlern durch Life & Rescue Services besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € brutto fällig. Zum Erlangen von Fortbildungspunkten durch die zugehörigen Landesärztekammern, muss das Interesse hieran durch den Auftraggeber vor Seminarbuchung schriftlich geäußert werden. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.

§ 8 Urheberrecht
Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Formulare, Präsentationen, etc. zu den Lehrgängen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Lehrgangsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Unterlagen, Bilder und Präsentationen die auf der Webseite von Life & Rescue Services oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit einer Strafe in Höhe von 1.000,00 EUR geahndet.

§ 9 Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekanntwerdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen. Auftraggeber stimmen einer Veröffentlichung der Firmen- bzw. Organisationsnamen, sowie Lehrgangsbildern ohne erkenntliche Gesichter der Teilnehmer im Internet, in Sozialen Medien (Instagram, Facebook o.ä.) oder im Rahmen einer Referenzliste zu – dies wird ebenfalls durch die Unterschrift des Teilnehmers auf den Seminarlisten bestätigt. Veröffentlichung von Fotos mit erkenntlichen Gesichtern bedürfen separater Einwilligung durch eine gesonderte Datenschutzaufklärung. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

§ 10 Haftung
Life & Rescue Services haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Lehrgänge, Auswahl und Kontrolle der Lehrgangsleitung sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Lehrgangsentgeltes beschränkt. Life & Rescue Services übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Lehrgangsvoraussetzungen bei den Lehrgangsteilnehmern oder dem Auftraggeber ergeben. Ebenso übernimmt Life & Rescue Services keine Haftung für Behandlungsfehler der Seminar- und Lehrgangsteilnehmer gegenüber deren (Notfall- )Patienten. Jeder Benutzer von Medikamenten ist dazu aufgefordert die Indikationen, Kontraindikationen und Dosierungen gegebenenfalls zu überprüfen und in eigener Verantwortung am Patienten zu handeln und einzusetzen. Dies gilt ebenfalls ausdrücklich für invasive Maßnahmen und die Benutzung von externen Defibrillatoren. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der ausgeteilten Dokumente (Bsp.: Notfallkarte o.ä.) wird keine Gewähr geleistet, diese sind als Empfehlung erstellt worden. Jeder Dozent haftet eigenverantwortlich bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Schlussbestimmungen
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Gerichtsstand ist ausschließlich Gießen.

Staufenberg, 01.12.2022

(alle vorherigen AGB’s verlieren ihre Gültigkeit)